Sie rufen mich an in meinen Sprechzeiten oder sprechen auf meinen Anrufbeantworter.
Wir vereinbahren einen Termin zu einem Erst- oder Vorgespräch.
Jugendliche ab 14 Jahren können sich selbst anmelden,
Jüngere werden meist von den Eltern oder verantwortlichen Bezugspersonen angemeldet.
Hier ist ein Vorgespräch mit den oder der Bezugsperson oft sinnvoll.
Es folgt eine probatorische Phase mit bis zu 6 Stunden zur diagnostischen Abklärung.
Hier werden Therapieziele und Veränderungswünsche aller Beteiligten berücksichtigt und im Falle einer Therapienotwendigkeit ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt.
Ein Kurzzeittherapie besteht aus 2 mal 12 Stunden für den Patienten und zusätzlichen 2 mal 3 Std. für die Bezugspersonen zur Begleitung der Psychotherapie; diese kann auch bei Bedarf verlängert, „umgewandelt“ werden in eine Langzeitbehandlung mit bis 180 Stunden im Falle einer psychoanalytischen oder tiefenpsychologisch-fundierten Psychotherapie, sie wird in der Regel ein Mal in der Woche durchgeführt, kann wenn nötig auch mehrstündig in der Woche erfolgen.